Datenverarbeitungsvereinbarung – Grande Cure BV

Letzte Aktualisierung: 01-07-2025

Dieser Verarbeitungsvertrag ist Teil der Zusammenarbeit zwischen Grande Cure BV (Verantwortlicher) und seinen Verarbeitern.

  1. Zweck und Umfang
  • Der Verarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Nutzen von Grande Cure, zur Erbringung logistischer, administrativer oder unterstützender Dienstleistungen.
  1. Pflichten des Auftragsverarbeiters
  • Der Verarbeiter führt die Verarbeitung nur auf schriftliche Anweisung von Grande Cure durch.
  • Der Auftragsverarbeiter ergreift geeignete Sicherheitsmaßnahmen.
  • Der Verarbeiter garantiert die Vertraulichkeit aller personenbezogenen Daten.
  1. Unterauftragsverarbeiter
  • Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, sofern diese die gleichen Verpflichtungen erfüllen und Grande Cure vorab informiert wird.
  1. Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
  • Der Auftragsverarbeiter muss Grande Cure etwaige Datenlecks unverzüglich melden.
  • Der Auftragsverarbeiter unterstützt bei der Erfüllung der Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde oder der betroffenen Person.
  1. Sicherheit
  • Der Prozessor verwendet Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Firewalls und regelmäßige Backups.
  1. Haftung
  • Für Schäden, die aus Sicherheits- und Verarbeitungsmängeln entstehen, haftet der Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der DSGVO, sofern nicht höhere Gewalt vorliegt.
  1. Dauer und Kündigung
  • Diese Vereinbarung gilt, solange der Hauptauftrag zwischen den Parteien besteht.
  • Nach der Kündigung wird der Auftragsverarbeiter sämtliche personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
  1. Prüfungen
  • Grande Cure hat das Recht, in den Räumlichkeiten des Verarbeiters Audits durchzuführen oder durchführen zu lassen.
  1. Geltendes Recht
  • Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht.
  • Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Alkmaar vorgelegt.